Service
Corona-Regelungen in Thüringen
Neue Thüringer Corona-Schutzverordnung ab 1. Mai 2022
Thüringer Verodnung vom 28. Mai.2022 - 24. Juni 2022
§ 14 Empfehlung des Tragens einer qualifizierten Gesichtsmaske
Ergänzend zu § 6 Abs. 3 wird empfohlen, in folgenden geschlossenen Räumen und Fahrzeugen eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen:
4. sofern nicht bereits von § 6 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 2 erfasst, als Ärzte oder Therapeuten oder deren Personal sowie als Patienten in Arztpraxen, Praxen von Psycho- und Physiotherapeuten oder sonstigen der medizinischen und therapeutischen Versorgung dienenden ambulanten Einrichtungen, mit Ausnahme in Behandlungsräumen, wenn die Art der Leistung dies nicht zulässt,
Aktuelle Regelungen Übersicht ab 3. April 2022
Bisherige Verordnungen:
Thüringer Verordnung zur Änderung der Thüringer SARZ-CoV-2 Infektionsschutz Maßnahmen ab 24. 11.2021
Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz Maßnahmen ab 28.12.2021
Omikron-Erlass Anpassung der Absonderungsregelung (Kontaktpersonen/Infizierte) an die Omikron-Variante ab 11.01.2022
Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 21. 01.2022
Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 07.02.2022
Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gültig ab 01.03.2022
Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, gültig vom 18. März 2022
Branchenregelung Physiotherapie in Thüringen gültig vom 18.03.2022 bis 02.04.2022
Thüringer Verodnung zur weiteren Anpassung der InfektionsschutzregeIn zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV- 2 gültig vom 1. April 2022
Thüringer Verodnung vom 1. Mai 2022 - 28. Mai.2022
Umsetzung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die Thüringer Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend hat den Landkreisen und kreisfreien Städten am 28.02.2022 einen Umsetzungserlass zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz zukommen lassen. Denn die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Bestimmung, die der Deutsche Bundestag im Dezember 2021 beschlossen hat, umzusetzen.
Der Erlass, zur Umsetzung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, wurde am 01.03 2022 mit folgenden wichtigen Punkten veröffentlicht:
Zeitschiene für die Umsetzung
Priorisierungsliste der Einrichtungen
Nächsten Schritte:
Nachweis vorlegen und Dokumentation
Meldung von Personen ohne Nachweis an das Gesundheitsamt
Die gesamten Informationen finden Sie HIER
Die Landkreise und Städte in Thüringen haben zum 16.03.2021 jeweils eigenen Informatioen auf ihren Internetseiten, sowie individuelle Meldeportale zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht erstellt.
Bitte prüfen Sie die Angaben Ihrer für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde! Den Link zu Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde finden Sie nach dem Login im geschützten Mitgliederbereich.
Thüringen
Coronavirus-Informationsportal der Landesregierung Thüringen
Thüriinger Gesundheitsministerium
BGW - Corona Arbeitsschutzstandard / Aktualisierung am 25.05.2022
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verlängert und treten mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.
Somit zieht die BGW ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind jedoch weiter in der Pflicht, im Rahmen der so genannten Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren.
LINK zur Netzmeldung der BGW vom 25.05.2022
Aktuelle Informationen der BGW zum betrieblichen Arbeitsscchutz vom 25.05.2022 HIER
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Bund) gültig vom 20. März 2022 bis 25. Mai 2022
GKV Spitzenverband - Übersicht der Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021
Corona Regelungen für den Heilmittelbereich Stand 02.12.2021, außer Kraft ab dem 01.04.2022
Conona Regelungen für den Heilmittelbereicht Stand 16.09.2021
Corona Regelungen für den Heilmittelbereich Stand 06.07.2021
Corona Regelungen für den Heilmittelbereich Stand 08.04.2021
KV Thüringen
Ablauf der Abrechnung gem. TestV für Nicht-KV-Mitglieder (Praxen und Einrichtungen ohne vertragsärztliche Zulassung in Thüringen) ist vor der Abrechnung der Leistungen und Sachkosten gem. TestV eine einmalige Registrierung bei der KV Thüringen erforderlich.
Den Ablauf zur Anmeldung finden Sie nach Ihrem Login im geschützten Mitgliederbereich.
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